Über das Förderbudget für inklusive Freizeitangebote fördert die Landeshauptstadt Stuttgart Projekte, die eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kultur, Freizeit, Bewegung und Erholung ermöglichen. Angeregt werden sollen dazu Kooperationen von Leistungserbringern in und außerhalb der Eingliederungshilfe.
Mit dem Förderbudget wird eine Forderung aus dem Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht.
Über die Vergabe der Projektgelder entscheidet ein Gremium, das sich aus Vertreter/innen der betroffenen Ämter, der LIGA der Wohlfahrtspflege Stuttgart und dem Beirat Inklusion – Miteinander Füreinander (Betroffene) zusammensetzt.
Die Antragsfrist endet am 31. März 2025.
Förderanträge senden Sie bitte in zweifacher Ausführung an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Sozialamt, GZ: 50-51
Nadine Wetzel
Eberhardstr. 33
70173 Stuttgart
und digital an nadine.wetzel@stuttgart.de, cc thomas.hanisch@stuttgart.de.
Folgende Kriterien müssen Projekte erfüllen, um eine Förderung erhalten zu können:
1. Anträge stellen können Leistungserbringer der Eingliederungshilfe und der Familienentlastenden Dienste Stuttgart.
2. Zur Antragsstellung wird ein/e Kooperationspartner/in außerhalb der Eingliederungshilfe benötigt. Diese/r muss seine Teilnahmeabsicht am Projekt schriftlich bestätigen.
3. Das Projekt muss für Teilnehmer/innen mit und ohne Behinderung konzipiert und geeignet sein.
4. Bei dem Projekt muss es sich um ein neues Angebot handeln. Bestehende Projekte können gefördert werden, wenn eine inhaltliche Weiterentwicklung erkennbar oder im nachrangigen Fall eine Fortführung qualitativ besonders sinnvoll und nicht anderweitig abzusichern ist.
5. Informationsmaterialien zum Projekt (z.B. Einladungen, Flyer) müssen grundsätzlich (auch) in einfacher oder leichter Sprache vorgehalten werden.
6. Mit dem Förderantrag sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
7. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte werden Projekte bevorzugt, die vorhandene Engpässe ausgleichen, einen sozialräumlichen Ansatz erkennen lassen und/oder einen Ansatz zur Verstetigung aufweisen.
8. Der Bewilligungszeitraum reicht vom 01. Mai 2025 bis zum 30. April 2026. Bei nachvollziehbarer Begründung können auch Projekte über zwei Jahre gefördert werden.
9. Die Förderhöchstsumme beträgt 5.000 EUR pro Projekt und Jahr, der Förderhöchstsatz 90 %. Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ist darzulegen.
10. Nach Abschluss des Projektes müssen innerhalb von drei Monaten ein Verwendungsnachweis und ein Projektbericht eingereicht werden.
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an:
Nadine Wetzel, Tel.: 216 59191, nadine.wetzel@stuttgart.de oder
Thomas Hanisch, Tel.: 216 59055, thomas.hanisch@stuttgart.de
Anlage: Antrag 2025