Der Zuschuss für Neubauten beträgt maximal 80.000 Euro pro Pflegeplatz. Für die Sanierung, den Umbau oder die Modernisierung von Pflegeplätzen liegt der Höchstbetrag bei 32.000 Euro.
Zusätzlich zum Neubau oder der Sanierung werden innovative Vorhaben wie ambulant betreute Wohngemeinschaften gefördert. Zweck des Programms ist der Ausbau und die Erweiterung der pflegerischen Versorgungsstruktur, damit zukünftig Pflegeplätze in ausreichender Anzahl und wohnortnah verfügbar sind. Insgesamt stehen rund 50 Millionen Euro für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren bereit.
Den Zuschuss bekommen Investoren, die eine Kooperationsvereinbarung mit einem Betriebsträger vorlegen können, Träger der Wohlfahrtspflege oder zukünftige Betriebsträger mit einem Versorgungsvertrag nach §72 Sozialgesetzbuch (SGB) XI.
Alle Details zu diesem Förderprogramm stehen auf der städtischen Website als PDF‐Datei zum Herunterladen bereit.