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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den „Barrierefreien Online-Stadtführer für Alle“ auf www.stuttgart-inklusiv.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit BITV und WCAG weitestgehend vereinbar. Die Website ist so konzipiert, dass sie mit Tastatursteuerung funktioniert und mit Screenreadern kompatibel ist (NVDA, JAWS). Die Barrierefreiheit dieser Seiten hängt von folgenden Technologien ab: HTML, CSS, JavaScript, WAI-ARIA

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Kartenansichten der Adressen im Stadtführer.

    Alternativ wird parallel eine Listenansicht der Adressen angeboten.

  • Videos in Gebärdensprache.

    Alternativ können die Texte der Website gelesen oder vorgelesen werden.
    Die Videos geben die Inhalte dieser Texte wieder.
     
  • Externer Link Karte Behindertenparkplätze 

    Diese Informationen liegen zurzeit nur als Karte vor. Wir sind bemüht eine Listenansicht der Informationen zu bekommen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.02.2026 erstellt.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 20.02.2026 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Feedback zur Barrierefreiheit dieser Seite können Sie abgeben über
Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Tel: 0711/216-60679
info.bhb@stuttgart.de


5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.